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Jugendschutz
Standard Schulung

Jugendschutz

Die österreichische Gastronomie nimmt den Schutz von Kindern und Jugendlichen sehr ernst. Nachstehend findest Du die aktuellen gesetzlichen Regelungen:

Ausgehzeiten:

  • Unter 14 Jahren von 5.00 bis 23 Uhr (Oberösterreich bis 22.00 Uhr)

  • 14-16 Jahre von 5.00 bis 1.00 Uhr (Oberösterreich bis 24.00 Uhr)

  • Ab 16 Jahren keine Einschränkungen

Alkohol und Zigaretten:

  • Unter 16 Jahren kein Ausschank von Alkohol erlaubt

  • 16-18 Jahre nur nicht gebrannter Alkohol (z.B. Bier, Wein und Sekt)

  • Ab 18 Jahren gebrannter Alkohol (z.B. Schnaps, Wodka, Whiskey, Rum und Liköre)

  • Unter 18 Jahren kein Verkauf von Zigaretten

  • In Kärnten darf außerdem ab dem 16. Geburtstag Alkohol nur ausgeschenkt werden, wenn der Alkoholgehalt des Blutes weniger als 0,5 Promille beträgt.

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